Ihre Spende ist steuerlich absetzbar

Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu den Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131).

Absetzbar sind alle Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe. Darunter fallen sämtliche Zuwendungen an das Rote Kreuz, sowie die Förderbeiträge unserer unterstützenden Mitglieder.

Bei jedem Spendenprojekt können Sie deshalb angeben, ob Sie Ihre Spende absetzen möchten. Dazu brauchen wir Ihren korrekten Namen und Ihr Geburtsdatum, damit wir Ihre Daten an das Finanzamt übermitteln können und Ihre Spende automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wird.

Unternehmer machen Ihre Spenden im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Spendenabsetzbarkeit

Ich möchte meine Spenden nicht steuerlich geltend machen. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns per E-Mail an: spenden(at)o.roteskreuz.at. So vermeiden wir gemeinsam unnötigen Schriftverkehr.

Bekomme ich automatisch eine Spendenbestätigung?

Seit 2017 senden wir keine Spendenbestätigungen automatisch. Gerne können wir auf Anfrage eine ausstellen. Bitte wenden Sie sich an:

Tel. 0732 7644-555 Stefanie Buchberger

E-Mail: spenden(at)o.roteskreuz.at

Können auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden?

Nur Unternehmen können Sachspenden als Betriebsausgaben geltend machen, Privatpersonen nicht. 

Für Unternehmer gilt ein Höchstbetrag von 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen. 

Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung von 10% des Gewinnes aus dem laufenden Wirtschaftsjahr.

Wie und wann übermittelt das Rote Kreuz meine Spendendaten an das Finanzamt?

Wir übermitteln Ihre Spendensumme in verschlüsselter Form Ende Februar jeden Jahres an das Finanzamt. Nachmeldungen können wir bis 5 Jahre rückwirkend einmelden.

Was, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie uns Ihre Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben haben und Ihre Spende deshalb beim automatischen Jahresausgleich nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen Ihren Jahresausgleich erheben.

Warum ist auf Erlagscheinen des Roten Kreuzes kein Feld für das Geburtsdatum?

Erlagscheine werden von den Banken elektronisch ausgelesen. Bei handschriftlichen Ergänzungen werden diese oft nicht korrekt an uns übermittelt, was zu einer kostenintensiven Nachbearbeitung führt. 

Wenn Sie uns Ihre Daten einmal bekannt geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr Ihre Spendensumme an das Finanzamt.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen sowie mein Geburtsdatum bereits bekanntgegeben habe, muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt und Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gutgeschrieben.

Ich habe mein Geburtsdatum übermittelt, möchte aber meine Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen. Was ist zu tun?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, übermitteln Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf per E-Mail an: spenden(at)o.roteskreuz.at

Ich möchte mein Geburtsdatum nicht bekannt geben. Was ist die Folge?

Anonyme Spenden bzw. Spenden seit dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum dürfen wir dem Finanzamt nicht melden. Diese können in Folge auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Was passiert, wenn eine falsche Summe gemeldet wurde?

Manchmal bekommen wir leider von der Bank nur unvollständige Spenderdaten. Dann können wir eine Spende nicht eindeutig einer Person zuordnen. Sollten wir nicht alle Ihre Spenden eines Jahres an das Finanzamt übermittelt haben, informieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. 

Senden Sie uns bitte eine Liste all Ihrer Spenden des betreffenden Jahres sowie Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie im Falle von Rückfragen erreichen können. Sobald wir alle Ihre Spenden richtig zuordnen können, senden wir die korrigierte Summe an das Finanzamt und Ihre Spenden werden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung korrekt berücksichtigt.

Kann ich anonym für das Rote Kreuz spenden?

Selbstverständlich!
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihre Spende in einem solchen Fall dem Finanzamt nicht melden können. Somit wird Ihre Spende auch nicht steuerlich geltend gemacht.

Worauf muss ich bei meinen Daten achten, damit die steuerliche Absetzbarkeit gewährleistet werden kann?

Vor- und Zunamen müssen exakt so wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben sein.
Bitte schreiben Sie Ihren Namen voll aus und verwenden Sie keine Namenskürzel (z. B. Sepp, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (z. B. Anna Lisa oder Karl Heinz) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie Ihren ersten Namen anführen. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa, Karl-Heinz), geben Sie bitte beide Namen bekannt. Weiters benötigt das Finanzamt Ihr Geburtsdatum.

Warum braucht das Rote Kreuz mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum. Damit werden Verwechslungen verhindert.

Wie kann ich mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Einmeldung bekanntgeben?

Bitte wenden Sie sich an:

Tel. 0732 7644-555 Stefanie Buchberger

E-Mail: spenden(at)o.roteskreuz.at

Welche Daten muss ich bekannt geben, damit meine Spende steuerlich abgesetzt werden kann?

Für eine eindeutige Identifikation braucht das Finanzamt Ihren vollen Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum. 

Vor- und Zunamen müssen exakt so wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben sein. Bitte schreiben Sie Ihren Namen voll aus und verwenden Sie keine Namenskürzel (z. B. Sepp, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (z. B. Anna Lisa oder Karl Heinz) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie Ihren ersten Namen anführen. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa, Karl-Heinz), geben Sie bitte beide Namen bekannt. 

Bei einer Familienmitgliedschaft klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.

Betrifft mich die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden?

Ja, wenn Ihre Spende im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung absetzen möchten. Als Unternehmer können Sie Ihre Spende im Zuge der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Welche Vorteile bringt mir diese Regelung?

Seit dem 1.1.2017 müssen Sie nur Ihren Vor- und Zunamen sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Die Meldung ans Finanzamt übernimmt die Hilfsorganisation, die Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres erfolgt automatisch. 

Wie kann ich meine Spende einmelden?

Alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt wurden, sind von den Hilfsorganisationen zu erfassen und im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Diese werden automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Ist auch der Mitgliedsbeitrag an das Rote Kreuz steuerlich absetzbar?

Ja, auch der gesamte Mitgliedsbeitrag und etwaige Zuzahlungen sind steuerlich absetzbar. Ebenfalls als Spende behandelt werden Loskäufe im Rahmen der jährlichen Rotkreuz Lotterie sowie Spenden für das Rotkreuz Gewinnspiel.