Noch ein guter Grund zu spenden:
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131).
Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe. Darunter fallen alle Zuwendungen an das Rote Kreuz, sowie die Förderbeiträge unserer unterstützenden Mitglieder.
Im Spendenformular des jeweiligen Hilfsprojektes können Sie deshalb angeben, ob Sie Ihre Spende absetzen möchten. Ihre Daten werden dann von uns an das Finanzamt übermittelt und die Spende wird in Ihrem Steuerausgleich automatisch berücksichtigt.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Spendenabsetzbarkeit
Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns dies bekannt geben, damit wir Sie diesbezüglich nicht unnötig anschreiben. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: spenden(at)o.roteskreuz.at
Ab dem Jahr 2017 werden Spendenbestätigungen nicht mehr automatisch zugesandt, können auf Anfrage aber jederzeit ausgestellt werden.
Kontaktdaten:
Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Oberösterreich
Referat Spendenmanagement
Körnerstraße 28
4020 Linz
TelNr. 0732 7644-159 Frau Mayrhofer Alexandra oder
Telnr. 0732 7644-555 Frau Buchberger Stefanie oder
TelNr. 0732 7644-151 Frau Andrea Kattnigg
E-Mail: spenden(at)o.roteskreuz.at
- Privatpersonen können Sachspenden nicht steuerlich absetzen
- Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen
Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres
Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung von 10% des Gewinnes aus dem laufenden Wirtschaftsjahr.
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nach zu weisen. Für Unternehmen ist der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar
Wir werden Ihre Spendensumme in verschlüsselter Form Ende Februar jeden Jahres an das Finanzamt übermitteln. Für Zahlungen ab dem Jahr 2017 können wir Nachmeldungen bis 5 Jahre rückwirkend einmelden.
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Obwohl einige NGOs eine Erlagschein-Variante mit einem Feld für das Geburtsdatum verwenden, hat sich das Rote Kreuz dagegen entschieden. Der Grund ist, dass die Information auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden. Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt.
Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gutgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken. Bitte wenden Sie sich dazu per Email an: spenden(at)o.roteskreuz.at
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Manchmal kann es leider vorkommen, dass wir von der Bank nur unvollständige Spenderdaten erhalten und damit die Spende nicht eindeutig einer Person zuweisen können. Sollten wir nicht alle Ihre Spenden eines Jahres an das Finanzamt übermittelt haben, informieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Falls möglich, senden Sie uns bitte eine Auflistung all Ihrer Spenden des betreffenden Jahres sowie Informationen, wie wir Sie im Falle von Rückfragen am besten erreichen können. Sobald wir alle Ihre Spenden richtig zugeordnet haben, senden wir die korrigierte Summe an das Finanzamt und Ihre Spenden werden in Ihrem Steuerausgleich korrekt berücksichtigt.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen.
Selbstverständlich können Sie uns auch eine anonyme Spende zukommen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir Ihre Spende in einem solchen Fall nicht dem Finanzamt melden können. Ihre Spende wird somit auch nicht steuerlich geltend gemacht.
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: spenden(at)o.roteskreuz.at oder telefonisch siehe Kontaktdaten.
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie eine Familienmitgliedschaft haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.
Seit dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich des Vorjahres vom Finanzamt berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2018 werden Ihre Spenden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt wurden zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt
Ja, auch der gesamte Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar, ebenfalls Zahlungen für Lotterie und Gewinnspiel des Roten Kreuzes.
Unser Engagement ist vielfältig
Ihre Spende hilft uns zu helfen.
Unterstützen Sie uns durch eine Spende, damit Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird:
Rotkreuz-Lesecoach
Wer lesen kann, ist weniger armutsgefährdet und bekommt durch Bildung eine bessere Zukunft. Ihre Spende hilft Menschen mit Lesedefizit.
Mein Rotes Kreuz Oberösterreich
Unser Engagement als größte humanitäre Hilfsorganisation ist vielfältig: Eine allgemeine Spende hilft, wo die Not am Größten ist.
Freiwilligkeit
Engagement für andere ist nicht selbstverständlich. Um unsere vielen Freiwilligen aus- und weiterzubilden brauchen wir Ihre Hilfe.